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   BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 51/99 R   

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BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 51/99 R (https://dejure.org/1999,6064)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1999 - B 11 AL 51/99 R (https://dejure.org/1999,6064)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 51/99 R (https://dejure.org/1999,6064)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Voraussetzungen - Wöchentliches Arbeitsentgelt - Mindestbeschwerdesumme - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht - Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis - Urlaub - Gehaltsvorschuß

  • Judicialis

    AFG § 100 Abs 1; ; AFG § 104 Abs 1 Sätze 1 bis 3; ; AFG § 168 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 104 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, § 104 Abs. 1 S. 3
    Anwendung des § 104 Abs. 1 S. 3 AFG bei Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und

    Auszug aus BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 51/99 R
    Was unter einer Beschäftigungszeit iS des § 104 Abs. 1 Satz 3 AFG zu verstehen ist, erschließt sich nach dem Sinnzusammenhang, in dem die Vorschrift steht (BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 16 mwN).

    Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen dem Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne, das an den tatsächlichen Verhältnissen ausgerichtet ist, und dem Beschäftigungsverhältnis im beitragsrechtlichen Sinne, das im wesentlichen mit den Merkmalen des Arbeitsverhältnisses übereinstimmt und Unterbrechungen der tatsächlichen Beschäftigung bis zu vier Wochen keine Bedeutung beimißt, wenn die Arbeitsvertragsparteien den Willen haben, das Beschäftigungsverhältnis fortzusetzen (BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 16 mwN).

    Die Regelung des § 104 Abs. 1 Satz 3 AFG beruht auf Praktikabilitätserwägungen, um Arbeitsaufwand bei Arbeitgebern zu ersparen, die andernfalls jede kurzfristige Unterbrechung der Arbeit melden müßten, und auf diese Weise die Prüfungstätigkeit der Arbeitsämter zu erleichtern (BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 16 mit Hinweis auf BR-Drucks 575/75 S 52).

    Kurze Unterbrechungen im Vollzug des Arbeitsverhältnisses sollten für die Anwartschaftszeit unerheblich sein, wenn und so lange das Arbeitsverhältnis nach dem Willen der Arbeitsvertragsparteien aufrechterhalten und fortgesetzt werden sollte (BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 16).

  • LSG Hamburg, 29.08.2018 - L 2 AL 62/17

    Erfüllung der Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeldanspruch

    Sie nahm Bezug auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 8/83 - und vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 51/99 R - sowie des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen vom 13. Dezember 2001 - L 8 AL 368/00.

    Unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV sowie der Entscheidungen des BSG vom 13. Februar 1964 - 3 RK 94/59 -, vom 21. Juni 1960 - 3 RK 71/57 -, vom 15. Dezember 1999 - B 11 AL 51/99 R - und vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 108/97 R - gelte eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt zwar als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauere, jedoch nicht länger als einen Monat.

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 8/20 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Die Vorschrift sollte dagegen nicht zeitlich befristete Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse entgegen den tatsächlichen Verhältnissen verlängern (vgl BSG vom 15.12.1999 - B 11 AL 51/99 R - juris RdNr 24) .
  • LSG Hessen, 13.11.2020 - L 7 AL 59/19
    Das Bundessozialgericht führe im Zusammenhang mit § 104 Abs. 1 Satz 3 AFG in seinem Urteil vom 15. Dezember 1999 (B 11 AL 51/99 R) aus, "kurze Unterbrechungen im Vollzug des Arbeitsverhältnisses sollten für die Anwartschaftszeit unerheblich sein, wenn und solange das Arbeitsverhältnis nach dem Willen der Arbeitsvertragsparteien aufrechterhalten und fortgesetzt werden sollte".

    So müssen bei faktischer Beschäftigungslosigkeit Arbeitgeber wie Arbeitnehmer den Willen zur (wenn auch künftigen) Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses dokumentieren (BSG, Urteil vom 4. Juli 2012, B 11 AL 16/11 R, Juris, Rdnr. 23 m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2001, L 8 AL 368/00, Juris, Rdnr. 33; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1999, B 11 AL 51/99 R, Juris, Rdnr. 23 zu § 104 Abs. 1 Satz 3 AFG; BSG, Urteil vom 21. August 1997, 12 BK 63/97, Juris, Rdnr. 7 zu § 168 AFG; BSG, Urteil vom 19. März 1992, 7 Rar 82/91, Juris, Rdnr. 24 m.w.N. zu § 168 AFG; vgl. auch Brand, in: Brand, SGB 111, 8.

  • SG Hamburg, 05.09.2017 - S 13 AL 638/14

    Gewährung von Arbeitslosengeld durch Erfüllen der Anwartschaftszeit aufgrund

    Es seien die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22. Februar 1984 (7 RAr 8/83) und vom 15. Dezember 1999 (B 11 AL 51/99 R) und des LSG Niedersachsen vom 13. Dezember 2001 (L 8 AL 368/00) zu berücksichtigen.

    Schließlich hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1999 (B 11 AL 51/99 R) ausgeführt, dass kurze Unterbrechungen im Vollzug des Arbeitsverhältnisses für die Anwartschaftszeit nach § 104 Abs. 1 Satz 3 AFG unerheblich wären.

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